Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sehr verehrter Gast, der Touristikverein Ostsee Geltinger Bucht e. V (nachstehend TV genannt), vermittelt als Reservierungsstelle Ferienunterkünfte entsprechend dem vorhandenen Buchungsangebot. Vertragliche Beziehungen entstehen direkt zwischen dem Beherbergungsbetrieb und dem Gast. Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des zwischen dem Beherbergungsbetrieb (nachfolgend BHB genannt), und Ihnen zustande kommenden Beherbergungsvertrages.
1. Abschluß des Beherbergungsvertrages, Stellung des TV
1.1. Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder E-Mail erfolgen kann, bietet der Gast dem BHB, dieser ist durch den TV als Vermittler vertreten, den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an.
1.2. Der Beherbergungsvertrag zwischen dem Gast und dem BHB kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast zustande, welche der TV als Vertreter des BHB vornimmt.
1.3. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mitaufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.4. Der TV hat ausschließlich die Stellung eines Vermittlers der gebuchten Unterkunftsleistung und wird im Namen und für Rechnung des BHB tätig.
2. Reservierungen
2.1. Unverbindliche Reservierungen, die den Gast zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem TV als Vertreter des BHB möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziff. 1.1 und 1.2 grundsätzlich zu einem für den BHB und den Gast rechtsverbindlichen Vertrag.
2.2. Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt dem TV Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht durch den TV. Erfolgt die Mitteilung, so gilt Ziff. 1.2 entsprechend.
3. Preise/Leistungen
3.1. Die in dem Beherbergungsvertrag angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle obligatorischen Nebenkosten (MWSt und Endreinigung) ein, soweit nichts anders angegeben. Sie gelten pro Person und Nacht, bei Ferienwohnungen pro Wohneinheit.
3.2. Die vom BHB geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem gültigen Prospekt (Gastgeberverzeichnis).
4. Bezahlung
4.1. Der TV kann als Inkassobevollmächtigter des BHB nach erfolgter Buchungsbestätigung eine Anzahlung verlangen.
4.2. Die gesamte Restzahlung, einschließlich aller Nebenkosten, ist spätestens am Tag der Abreise an den BHB zu zahlen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
5. Rücktritt
5.1. Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des BHB auf Bezahlung des vereinbarten Unterkunftspreises bestehen. Der BHB hat eine anderweitige Vermietung der Unterkunft und ersparte Aufwendungen anzurechnen.
5.2. Statt Erfüllung kann der BHB auch pauschalen Ersatz für bereits entstandene Aufwendungen und entgangnen Gewinn vom Gast in der nachfolgenden Höhe, abhängig vom Rücktrittszeitpunkt verlangen:
Ferienwohnungen und -häuser: | Bis zum 45. Tag vor Reiseantritt bis zum 31. Tag vor Reiseantritt bis zum 21. Tag vor Reiseantritt bis zum 11. Tag vor Reiseantritt danach |
15 % der Restzahlung. 25 % der Restzahlung. 50 % der Restzahlung. 80 % der Restzahlung. 90 % der Restzahlung. |
Zimmerleistungen: | Bis zum 31. Tag vor Reiseantritt bis zum 21. Tag vor Reiseantritt bis zum 11. Tag vor Reiseantritt bis zum 7. Tag vor Reiseantritt danach |
12 % der Restzahlung. 20 % der Restzahlung. 40 % der Restzahlung. 60 % der Restzahlung. 80% der Restzahlung. |
Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim TV.
5.3. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem BHB kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
5.4. Für Pauschalen gelten abweichende Reiserücktritts- und Zahlungsvereinbarungen, die Ihnen mit dem Angebot jeweils separat zugehen.
5.5. Der Abschluß einer Reise-Rücktrittskosten-/Abruchsversicherung wird dringend empfohlen.
5.6. Die Rücktrittserklärung ist aus organisatorischen Gründen an den TV (nicht an den Beherbergungsbetrieb) zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.
6. Pflichten des Gastes
6.1. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.
6.2. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktstelle (Hausverwaltung) anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.
6.3. Die Wohnung darf nicht von mehr Personen bewohnt werden, als in der Buchungsbestätigung vereinbart.
7. Haftung des BHB und des TV
7.1. Die vertragliche Haftung des BHB für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor -, neben – und nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Gastes vom BHB weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit der BHB für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.
7.2. Der BHB haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
7.3. Der TV haftet ausschließlich für die schuldhafte Verletzung von Sorgfalts-und Informationspflichten aus dem Vermittlungsvertrag. Für die vertragsgemäße Erbringung der gebuchten Leistung selbst und eventuelle Mängel der vermittelten Leistung haftet ausschließlich der BHB.
8. Reklamationen
Soweit Beanstandungen auftreten, sollte sich der Gast zunächst umgehend an den jeweiligen BHB wenden. Der Beherbergungsbetrieb haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Weist die gemietete Unterkunft einen Mangel auf, der über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgeht, hat der Gast dem Inhaber des Beherbergungsbetriebes oder dessen Beauftragten den Mangel unverzüglich anzuzeigen, um dem Beherbergungsbetrieb eine Beseitigung der Mängel zu ermöglichen. Unterlässt der Gast diese Mitteilung, stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsgemäßen Leistungen zu. Sollten Sie mit Ihrem BHB zu keiner Einigung kommen, steht Ihnen der TV gern hilfreich zur Seite.
9. Rechtswahl und Gerichtsstand
9.1. Es gilt deutsches Recht
9.2. Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den Beherbergungsbetrieb ist ausschließlich der Sitz des Beherbergungsbetriebes.
9.3. Für Klagen des Beherbergungsbetriebes gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Sitz des Beherbergungsbetriebes als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.